sue sony
wer bestimmte cd's von sony auf seinem pc abspielen will, der installiert sich unbemerkt ein süßes kleines sehr gut verstecktes programm, dass evtl. sicherheitslöcher ins system reißt und munter rechenzeit frisst. dafür kann man es auch fast nicht mehr deinstallieren. gute arbeit.
das hat hat Mark Russinovich herausgefunden. auch heise hat sich dem thema angenommen:
In der Diskussion zur Sysinternals-Meldung werfen Teilnehmer ein, dass dieses Vorgehen des Kopierschutzes wohl in Kalifornien nach dem California Business & Protections Code Section 22947.3 illegal sei und mit bis zu 1.000 US-Dollar Strafe pro betroffenem Computer geahndet werden könne.
wie sich das mit dem deutschen recht verträgt, hat mario sixtus zu recht den lawblogger gefragt:
§ 303a StGB Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
ich geh jetz mal los und kauf mir ne cd von sony, auf der das programm ist. vielleicht kann man ja noch ein geschäft machen?!
[via mario sixtus]
das hat hat Mark Russinovich herausgefunden. auch heise hat sich dem thema angenommen:
In der Diskussion zur Sysinternals-Meldung werfen Teilnehmer ein, dass dieses Vorgehen des Kopierschutzes wohl in Kalifornien nach dem California Business & Protections Code Section 22947.3 illegal sei und mit bis zu 1.000 US-Dollar Strafe pro betroffenem Computer geahndet werden könne.
wie sich das mit dem deutschen recht verträgt, hat mario sixtus zu recht den lawblogger gefragt:
§ 303a StGB Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
ich geh jetz mal los und kauf mir ne cd von sony, auf der das programm ist. vielleicht kann man ja noch ein geschäft machen?!
[via mario sixtus]
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